CETA ist jetzt von Deutschland ratifiziert

von Margot Rieger und Redaktion

Dem Handelsabkommen CETA (EU mit Kanada) wurde am 16.12.22 im Bundesrat zugestimmt, nachdem es am 1.12. mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet worden war.

Dies ist wieder ein Beispiel dafür, wie Parteien ihre Wahlversprechen nicht einhalten. Obwohl sich die Grünen bei den großen Protesten medienwirksam gegen CETA ausgesprochen hatten, wurde jetzt mit dem grün geführten Wirtschaftsministerium der Gesetzentwurf zur Ratifizierung von CETA im Parlament eingebracht. Im Vorfeld hatte die Bundesregierung verkündet, dass sie eine neue Handelsagenda verfolge und Nachhaltigkeitsziele in Handelsabkommen sanktionierbar machen wolle. Bei CETA interessierten diese Versprechen offensichtlich keinen.

Das Abstimmungsverfahren im Bundestag war eine Farce: Zuvor wurde den Abgeordneten zugesagt, dass eine sogenannte „Interpretationserklärung“, die einen Missbrauch der Schiedsgerichte im Bereich der Umwelt- und Klimaklagen ausschließen würde, Grundlage der Abstimmung sei. Diese Erklärung lag aber zur Abstimmung nicht vor! Selbst der Gutachter der Grünen hatte dazu erklärt, dass diese Klagen trotz einer möglichen Interpretationserklärung generell nicht ausgeschlossen werden können. Die Abgeordneten stimmten also blind zu. Anders ausgedrückt: sie kauften die „Katze im Sack“.

Zudem fällt auf, dass für die sogenannte Sonderschiedsgerichtsbarkeit für Konzerne (ICS/ISDS) mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie z.B. indirekte Enteignung und Entschädigung zukünftiger entgangener Gewinne es noch keine klare Ausarbeitung gibt. Es ist und bleibt eine Sonderschiedsgerichtsbarkeit. Sämtliche internationalen Konzerne, die eine Niederlassung im Geltungsbereich des Abkommens haben, können damit gegen staatliche Gesetzgebung und Verordnungen, die vermeintlich ihre Gewinne schmälern könnten, klagen. Die Abgeordneten des deutschen Bundestages waren nach unserer Auffassung nicht berechtigt, die demokratischen Rechte des Souveräns preiszugeben und eine Paralleljustiz für ausländische Investoren zu errichten.

Es müssen noch 10 weitere EU Staaten CETA ratifizieren. Erst dann tritt die Schiedsgerichtsbarkeit in Kraft. Hoffen wir, dass einige Staaten darunter sind, die achtsamer mit dem Sachverhalt umgehen.

CETA ist kein Goldstandard, wie von den Befürwortern stets behauptet.

Die EU-Freihandelsabkommen des sogenannten neuen Typs sind offensichtlich ein Versuch von Marktradikalen, mit dem Instrument internationaler Freihandelsverträge Deregulierungen durchzusetzen, für die sie in den meisten nationalen Parlamenten so keine Mehrheit finden würden.

Die Partei dieBasis lehnt Freihandelsabkommen wie CETA entschieden ab. Wir wollen einen gerechten Welthandel, der es den Gesellschaften ermöglicht, in Respekt vor unser aller Lebensgrundlagen und den Grenzen des Planeten, werteorientiert und dem Gemeinwohl verpflichtet zu wirtschaften. Wir stellen uns gegen sämtliche Handelsverträge, die die Souveränität der einzelnen Staaten unterlaufen. Demokratisch nicht legitimierte Gremien, eine investorenfreundliche Paralleljustiz und Intransparenz in den Verhandlungen machen solche Abkommen zu einem Demokratieproblem.