Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

Kommentar von Michael Immel zur Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden

 

„Wegen der immer noch hohen Inzidenzen und der angespannten Infektionslage in Mönchengladbach hält die Stadt Mönchengladbach die seit Mitte Januar geltende FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden aufrecht.

Aufgrund der aktuellen Gefährdungsbeurteilung macht die Verwaltung dafür ab Montag, dem 4. April, von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die Regelung gilt für alle Besucher:innen und Dienstkräfte vorerst bis zum 20. April.“

(moenchengladbach.de)

 

Oberbürgermeister Felix Heinrichs hat offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zu unserem Grundgesetz.

Grundrechte gehen vor Hausrecht! Die Grundrechte schützen den Bürger vor einem übergriffigen Staat.

Grundrechtseinschräkungen bedürfen eines entsprechenden Bundesgesetzes und nicht der Entscheidung eines Oberbürgermeisters.

Das ist Amtsanmaßung!

Herr Heinrichs hätte sich mal besser vorher juristisch beraten lassen sollen, wenn er schon nicht selbst über das nötige rechtsstaatliche Fingerspitzengefühl verfügt.