Wort halten, Herr Oberbürgermeister!

Seit dem 01. Juni 2022 wird das Tragen einer Maske in Mönchengladbachs öffentlichen Gebäuden nur noch dort erwartet, wo keine Mindestabstände möglich sind. Die entsprechende E-Mail von Oberbürgermeister Heinrichs an Mona Aranea, Mitglied der Bezirksvertretung MG-Ost, erging auch an die verschiedenen Fraktionen im Stadtrat sowie leitende Mitarbeitende der Stadtverwaltung. Hier ein Screenshot der E-Mail:

Mitarbeitende des Museum Schloss Rheydt hatten Mona Aranea und ihren Kindern (sechs und acht Jahre alt) Ende Mai wegen fehlender FFP-2-Masken den Zutritt zur aktuellen Ausstellung dort verwehrt. Dies nahm die Bezirksvertreterin zum Anlass, die Stadtverwaltung nach der gesetzlichen Grundlage für die Maskenpflicht qua Hausrecht zu fragen. Oberbürgermeister Heinrichs antwortete freundlicherweise selbst und erklärte die sofortige teilweise Rücknahme der Maskenpflicht. Das Museum Schloss Rheydt nahm tatsächlich am 01. Juni den Hinweis auf die Maskenpflicht von seiner Homepage. Außerdem kommunizierten nach unseren Informationen leitende Verwaltungsmitarbeitende die veränderten Regelungen an Verwaltungseinheiten der Stadt.

Die Bürger informierte leider niemand. Wer einen Termin in einem der Rathäuser unserer Stadt macht, wird weiter angewiesen, eine FFP-2-Maske mitzubringen. Menschen, die den städtischen Bürgerservice nutzen, weil sie zum Beispiel einen neuen Personalausweis brauchen, erhalten in der Regel eine Terminbestätigung wie diese:

Es liegt wohl an den Bürgern selbst, ihren Oberbürgermeister an sein Wort zu erinnern. Wer nicht bereit ist, das pandemiepolitische Mantra „Maske auf – Klappe zu“ weiter mitzumachen, der kann die obige E-Mail des Oberbürgermeisters beim Sicherheitspersonal an den Eingängen und bei den Angestellten im Bürgerservice vorzeigen.

Michael Immel - dieBasis Stadtverband Mönchengladbach

Michael Immel, Pressesprecher dieBasis Mönchengladbach