Hohe Provisionen aus den Maskendeals sind keine Bestechung!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die CSU-Politiker Nüßlein und Sauter die „Millionenzuwendungen“ aus Steuergeldern für die Maskendeals behalten dürfen, da diese keine Bestechung darstellen.

660.000 bzw. 1,2 Mio. Euro aus Provisionen waren wegen laufender Untersuchungen eingefroren worden und müssen nun freigegeben werden.

Es wird im Urteil darauf hingewiesen, dass es sich um eine Gesetzeslücke handelt. Ob sie wohl jemals geschlossen wird?

„Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“, so die allgemeine Definition von Transparency International!

Wie der BGH zu seiner Auffassung kommt, ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen und lässt den Bürger mit dem Gefühl einer weiteren Aushöhlung unserer Rechtstaatlichkeit zurück.

BGH-Urteil zu Provisionen für Maskendeals

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