dieBasis NRW, der WDR und der Verfassungsschutz

Vorwort von Michael Immel

Versteht man das unter Demokratie?

Opposition ist neben der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konstitutiv für die Demokratie!
Opposition wird untergraben, wenn man sich z.B. auf Versammlungen räumlich von Menschen distanzieren muss, die nicht die eigene Meinung vertreten.

Das erfordert weder die Versammlungsfreiheit noch ermöglicht das Versammlungsrecht, dass ich friedliche Demonstranten von meiner eigenen Versammlung ausschließe, nur weil ich mich von deren Meinung distanzieren möchte.

Das sind aberwitzige Forderungen ohne demokratische und rechtliche Substanz.

Das Phänomen der „Kontaktschuld“ ist totalitären Ursprungs, weshalb sich diejenigen, die sich direkt oder indirekt darauf berufen, selbst außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Grundgesetzes bewegen!

Der Verfassungsschutz soll die Verfassung schützen und nicht die Regierung vor der Verfassung. Gleiches gilt für die sog. „Vierte Gewalt“, insbesondere für den Zwangsgebühren-finanzierten ÖRR.

Es bleibt also viel zu tun für die Opposition, zu der auch dieBasis gehört.


dieBasis NRW unter Beobachtung?Im Mai des Jahres 2022 berichteten wir von unserer Programmbeschwerde beim WDR. Auslöser hierfür war u.a. der deutliche Fauxpas des Moderators in der Sondersendung „Wahl 2022: Die Chancen der kleinen Parteien“ ¹. In dieser Sendung hatte der Moderator die Aussage getroffen, der NRW-Verfassungsschutz habe dieBasis „bereits auf dem Zettel“.

Diese Äußerung fiel in einem Atemzug mit den Parteien, die tatsächlich unter „Beobachtung“ des Verfassungsschutzes standen bzw. aktuell stehen. Sie war aus unserer Sicht daher klar tendenziös und sollte dieBasis ganz offensichtlich als „außerhalb der Verfassung stehend“ bzw. unwählbar erscheinen lassen.

Grundsatz der journalistischen Fairness

Zwei Monate später erreichte uns auf die Programmbeschwerde hin die Antwort von Tom Buhrow, dem Intendanten des WDR, der insgesamt den Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht an keiner Stelle verletzt sah. In unserer Beschwerde hatten wir uns auf §10 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bezogen, der die Grundlage bildet für den vierten Programmgrundsatz, die journalistischen Sorgfaltsgebote. Diese Sorgfaltsstandards richten sich in erster Linie nach dem sogenannten Pressekodex. Diesen sahen wir in dem beanstandeten Beitrag nicht eingehalten.

Zunächst stellte Buhrow fest, dass für die Beurteilung der Beschwerde mit Blick auf den Grundtenor der Kritik abweichend der Grundsatz der journalistischen Fairness nach § 5 Absatz 5 Satz 3 WDR-Gesetz als übergreifender Prüfmaßstab herangezogen werden könne.

Dieser Grundsatz gelte für analysierende und wertende Einzelbeiträge. Er stelle jedoch einen auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff dar, der das Verhalten von Rundfunkjournalisten bei der Recherche und Abfassung der Beiträge im Umgang mit der Öffentlichkeit sowie den von einem Bericht Betroffenen festlege. Er umfasse die Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt wurden, so etwa die Pflicht zur Sachlichkeit sowie zur Abwägung von einer Berichterstattung betroffener Rechtsgüter. Weiterer Bedeutungsgehalt des Grundsatzes der journalistischen Fairness sei die Pflicht zur Wahrheit. Diese besage, dass keine bewusst einseitigen oder durch das Weglassen von Tatsachen verzerrenden Darstellungen zu Lasten der Betroffenen vorgenommen werden dürfen.

Auf den Hinweis, dass der Verfassungsschutz die Partei dieBasis „schon auf dem Zettel“ habe, ging Buhrow schließlich wie folgt ein:

„Diese Einordnung ist zwar umgangssprachlich formuliert, in ihrem Bedeutungsgehalt jedoch durch die Einschätzung der Berichterstattung vom 12. Dezember 2021 in der Sendung Westpol über die Anti-Corona-Demonstrationen, an denen sich auch dieBasis beteiligt hatte, gedeckt.

In dem Beitrag ordnet Herr Burkhard Freier, damals Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, die Partei als politischen Arm der Anti-Corona-Proteste ein.“

Wörtlich sagt er:

„Sie [dieBasis] ist ein Sammelbecken für alles, was mit der Corona-Leugner-Szene zu tun hat. Esoteriker, Verschwörungsmythen, Rechtspopulisten, Wissenschaftsverweigerer. Also alle werden hier aufgenommen. Und sowohl die Ideologie als auch die Themen, die immer wieder genannt werden, als auch die Personen sind so organisiert: Sie ist anschlussfähig für Rechtsextremisten, und deswegen ist sie ein Problem.“ ²

 

Regierungskritik = „Rechtsextremismus“?

Bei der „Einordnung“ von Herrn Freier, auf die sich der WDR berufen möchte, handelt es sich bestenfalls um subjektive Meinungsmache. Jegliche Quellenangaben fehlen und auch diese Aussagen waren damals bereits dazu geeignet, Entscheidungen und Urteile der Zuschauer massiv zu beeinflussen (Framing).

Schon der Blick in die Satzung der Partei genügt, um festzustellen, wie weit weg dieBasis tatsächlich von Rechtsextremismus ist: (Zitat aus der Präambel)

„Totalitäre, diktatorische, gewaltbereite oder gewalttätige Bestrebungen jeder Art lehnt der Landesverband entschieden ab.“

Und weiter im Vorwort des Rahmenprogramms: „Von jeder Form extremistischer Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratische Ordnung untergraben, grenzen wir uns eindeutig und entschieden ab.“

Sind Beteiligungen am Demonstrationsgeschehen und Kritik an der Regierung nicht vielmehr Opposition?

Und was haben die Kernforderungen von dieBasis NRW mit Rechtsextremismus zu tun?

  • Aufhebung der Corona-Maßnahmen: Angstmacherei beenden und evidenzbasiert entscheiden!
  • Freie Impfentscheidung und freie Arzt- und Therapiewahl: Selbstbestimmung und Prävention – vor Profit!
  • Sicherstellung der Versorgung: Keine weiteren Krankenhausschließungen!
  • Unabhängigkeit der Justiz: Gewaltenteilung stärken. Parteibuch-Abhängigkeit und politische Einflussnahme auf Richter beenden!
  • Echte demokratische Teilhabe: Hürden für Volksbegehren effektiv senken!
  • Transparenz statt Lobbyismus: Gesetze müssen vom Parlament geschrieben werden!
  • Offene Debattenräume: Meinungsfreiheit statt Zensur!
  • Stärkung föderaler Strukturen: Regionale Selbstverwaltung statt Zentralismus!
  • Rückbau der Überwachung: Deine Daten sind Dein Eigentum!
  • Erhalt des Mittelstandes: Unternehmen entschädigen und fördern!
  • Beibehaltung des Bargeldes: Die vollständige digital-finanzielle Kontrolle verhindern!
  • Bezahlbare Energie und echter Umwelt-/Klimaschutz: Sanktionen beenden und Energiesicherheit herstellen!
  • Wertschätzende Bildung: Entrümpelung der Lehrpläne und individuelle Förderung in Schulen!
  • Unabhängige Hochschulforschung: Frei von privaten Unternehmensinteressen und deren Drittmitteln!
  • Regionale Landwirtschaft: Gerechte Preise für gute Produkte!
  • Reform der Pflege für ein menschenwürdiges Altern: Pflegende finanziell deutlich besserstellen!
  • Schaffung bezahlbaren Wohnraums: Effektive Förderung von ökologischen Bauprojekten und Mehrgenerationenhäusern!
  • Offensive Instandhaltung der Infrastruktur: Ausbau des Bahnnetzes!

sowie

  • Keine Waffenlieferungen
  • Dialog statt Konfrontation (Frieden)
  • Bezahlbares Leben für alle!

 

Der Verfassungsschutz

Wir wollten es ganz genau wissen und haben daher den Verfassungsschutz im Innenministerium NRW angeschrieben. Dabei haben wir um konkrete Sachverhalte und Beobachtungen gebeten, die die Aussagen des ehemaligen Leiters Burkhard Freier stützen.

Zudem haben wir unter Federführung von Dr. Johannes Marks vom dieBasis Stadtverband Dortmund einen persönlichen Austausch vorgeschlagen, um die Positionen auszutauschen.

Folgende unverbindliche Rückmeldung haben wir erhalten:

„Nach Rücksprache mit der entsprechenden Fachlichkeit kann ich Ihnen zu Ihrer Fragestellung Folgendes mitteilen: Die Einschätzung der Partei „die Basis“ basiert auf Wahrnehmungen seit der Entstehung der Partei im Umfeld des heterogenen Protestgeschehens gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Entsprechend heterogen stellen sich auch die öffentlich wahrnehmbaren Äußerungen und Aktivitäten der verschiedenen Akteure und Organisationseinheiten der Partei dar. Innerhalb dieses heterogenen Protestmilieus greift die Partei teilweise verschwörungsmythische Narrative auf oder verbreitet diese.

Auch wenn die Partei „dieBasis“ kein Beobachtungsobjekt des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes ist, kann dennoch festgestellt werden, dass es der Partei bzw. einzelnen Organisationseinheiten innerhalb der Partei wiederholt nicht gelingt, trennscharfe Abgrenzungen zu dem Teil der Protestbewegung erkennen zu lassen, der rechtstaatliche und demokratische Prozesse diffamiert, staatliche Institutionen als Unrechtsregime darstellt und diverse Verschwörungsmythen verbreitet.“ ³

Weiterhin mangelt es also an konkreten Beobachtungen, die die Einordnung Freiers und die Darstellung des WDR untermauern könnten. Vielmehr bewegen wir uns offensichtlich im Bereich der Kontaktschuld.

„Der Vorwurf der Kontaktschuld stellt die äußerliche Tatsache eines „Kontaktes“ mit zu Recht oder zu Unrecht politisch verdächtigten Personen als solchen heraus, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, von welcher Art die Beziehungen waren oder welchen Inhalt die bei Gelegenheit des „Kontaktes“ geführten Gespräche gehabt haben. Statt den Diffamierten selbst zu zitieren, sein Handeln zu charakterisieren, seine Beweggründe zu nennen, werden Orte, an denen er sich aufgehalten hat, oder Personen, mit denen er gesprochen hat, Publikationsorgane, in denen er geschrieben, Veranstaltungen, auf denen er gesprochen hat, Organisationen, in denen er mitwirkt, politisch verdächtigt und sodann ein Rückschluss auf die politische Einstellung des Angegriffenen selbst gezogen. Somit ist das Kontaktschuld-Konstrukt Teil des breiten Spektrums von argumentum ad hominem, das heißt, nicht die Sache wird angegriffen, sondern die Person. Es ist ein klassisches Pseudoargument und jedenfalls im Strafverfahren zur juristischen Beweisführung ungeeignet, weil es nicht auf Tatsachen beruht.“ (Quelle: Wikipedia)

Der Landesverband NRW hat das Thema noch nicht abgeschlossen. Wir werden das Gesprächsangebot wiederholen, als postalischen Brief gerichtet direkt an den Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, und wir werden weiter auf die Nennung konkreter Beobachtungen bestehen bzw. die Revidierung der bisherigen negativen Äußerungen einfordern.

Deutsche „Demokratie“ ist, wenn Du eingeschüchtert wirst, bevor Du überhaupt etwas sagen kannst.

#dieBasis NRW fordert ein Ende der Stigmatisierung von Demokraten!

 

Quellen:

¹ Sondersendung WDR

² 20220706 WDR Bescheid Programmbeschwerde

³ Rückmeldung Innenministerium

Rückmeldung Innenministerium